Der Verkauf von Thermal-/Wärmebildkameras mit einer Bildwiederholrate von ≥25 Hz unterliegt folgenden Exportbeschränkungen und gesetzlichen Vorgaben:
Die Kameras dürfen nur mit Genehmigung durch die Behörden des Versendungslandes (Hinweis: Lieferung innerhalb der EU und aus der EU nach Australien, Japan, Kanada, Neuseeland, Norwegen, Schweiz und USA sind seitens der EU-Behörden nicht genehmigungspflichtig) und ausnahmslos mit Genehmigung der US-Behörden exportiert/verkauft werden.
Die Kameras dürfen ohne Genehmigung der US-Behörden und der Behörden des Versendungslandes weder an bewaffnete Dienste (Heer, Marine, Luft- oder Küstenwache), noch an nationale Landesverteidigungs- und Polizeidienste, staatliche Geheimdienste, Aufklärungseinheiten oder jegliche Personen oder Gruppierungen, deren Handlungen oder Funktionen dazu dienen militärische Aufgaben und Ziele zu verfolgen, verkauft, exportiert oder re-exportiert werden.
Die Kameras dürfen nicht für den Entwurf, die Entwicklung, die Produktion oder den Einsatz nuklearer, chemischer oder biologischer Waffen oder Raketen verwendet werden.
Um sicher zu stellen, dass die o.g. Vorgaben eingehalten werden, ist jedes an dem Handel mit 25Hz-Thermal-/Wärmebildkameras beteiligte Unternehmen inklusive der Endkunden verpflichtet, eine entsprechende Bestätigung zu unterzeichnen und per Post an
VIDEOR E. Hartig GmbH
Inside Sales
Carl-Zeiss-Straße 8
D-63322 Rödermark
Deutschland
zu schicken, eine Kopie des unterzeichneten Dokuments für mindestens 5 Jahre aufzubewahren und dies nach Aufforderung den US-Behörden vorzulegen! Die Auslieferung einer Bestellung kann erst erfolgen, nachdem alle Dokumente eingereicht wurden und ev. notwendige Genehmigungen erteilt wurden.
Das Originaldokument kann hier heruntergeladen werden. Das Dokument ist in der deutschen Fassung hinterlegt.